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Eine verfahrene Geschichte: UniCredit gegen Oberbank - wkk law Partner Georg Eckert zieht mit weiteren Kollegen eine Zwischenbilanz

Ein Jahr Streit: Angebliche Scheinargumente und die Unmöglichkeit, zu einer Lösung zu kommen.

Mehr als ein Jahr dauert der Rechtsstreit zwischen der UniCredit bzw. ihrer Österreich-Tochter Bank Austria mit der 3-Banken-Gruppe, also der Oberbank, der Bank für Kärnten und Steiermark (BKS) und der Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV), schon an. Für die 3-Banken haben die Anwälte Dietmar Lux ( Haslinger Nagele & Partner für die Oberbank), Georg Eckert (für die BTV) und Robert Briem (für die BKS) eine Zwischenbilanz gezogen.

Dabei wurde deutlich, wie verfahren die Situation ist. Aus Sicht der drei Bundesländer-Banken führt die UniCredit ein Scheingefecht: Vordergründig gehe es um die Klarlegung angeblich intransparenter Verschränkungen, ein Entflechten der wechselseitigen Kontrollen und das Verhindern einer verbotenen Einlagenrückgewähr. Die 3-Banken-Vertreter hingegen behaupten, der UniCredit gehe es um ganz anderes: um die Kontrolle über die 3-Banken, damit die Anteile an diesen erfolgreichen Regionalbanken dann gut verkauft werden könnten.

Die aktuelle Situation schaut so aus: Die Bank Austria ist über zwei Beteiligungsgesellschaften jeweils der größte Einzelaktionär an der Oberbank mit 26 Prozent, der BKS (30 Prozent) und der BTV (47 Prozent). Diese Anteile repräsentieren einen Wert von 1,8 Milliarden Euro. Ein Volumen, das der Bank Austria bzw. ihrer unter Druck stehenden Mutter in Mailand nichts bringt. Im Gegenteil: Eigene Firmenbeteiligungen müssen von den Eigenmitteln (die der Hebel für Kreditvergaben sind) abgezogen werden.

Aufgrund des Syndikatsvertrages der drei Regionalbanken miteinander fühlt sich die UniCredit ausgebremst. Allerdings hatte der Aktionär jahrzehntelang an dem Zustand nichts auszusetzen. Erst 2019 begann ein Gerichtsstreit, der zu zwölf Verfahren geführt hat.

Die angestrebte Kontrolle der Regionalbanken hat in der UniCredit angeblich einen eigenen Namen: "Projekt Karajan". In den Schreiben an die Bankvorstände sei nicht von Corporate Governance die Rede, es gehe in Wahrheit um Kontrolle, so die Darstellung der Berater. Dazu und zu einem angeblich beabsichtigten Verkauf der Anteile gibt es von der Bank Austria keine Stellungnahme. "Uns geht es um Transparenz in der Geschäftsgebarung des Vorstands und das Einhalten von adäquaten Standards bei der wechselseitigen Kontrolle." Deshalb habe man – keineswegs leichtfertig – den Gang zum Gericht gewählt, so die Bank Austria.

Damit sind die Positionen unversöhnlich. Eine höchstgerichtliche Entscheidung wird frühestens Ende dieses Jahres fallen.

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