Arzt- und Patientenrecht
Die Juristen von wkk law betreuen und beraten Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Berufshaftpflichtversicherer, Krankenversicherer, Pflegeheime und gemeinnützige Stiftungen in allen medizin- und gesundheitsrechtlichen Fragen.
Von praktischer Bedeutung ist vor allem die Vertretung im Arzthaftungsrecht. Haftungsgründe sind regelmäßig Behandlungsfehler, fehlerhafte Diagnosen, die Nichterhebung von Befunden und eine unzureichende Aufklärung.
Wir setzen in begründeten Fällen für den geschädigten Patienten Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durch, unterstützen aber auch Ärzte, die sich gegen unberechtigte Vorwürfe und in diesem Zusammenhang geltend gemachte Ansprüche zur Wehr zu setzen haben.
Wir vertreten die Interessen der Ärzteschaft in allen rechtlichen Problemen, die bei der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit auftreten können. So werden Ärzte bei der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf arbeits-, gesellschafts-, steuer- und versicherungsrechtlichem Gebiet beraten. Dies umfasst insbesondere den Kauf und die Übernahme sowie den Verkauf und die Übergabe einer Arztpraxis oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis.
Ansprechpartner: Christian Kux, Bernhard Kispert, Lukas Bittighofer