Erb- und Familienrecht
Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne in sämtlichen erb- und familienrechtlichen Belangen. Dabei geht es oft nicht nur um die Errichtung letztwilliger Anordnungen in Form von Testamenten und Legaten, sondern auch um Fragen der Unternehmensnachfolge, die Sinnhaftigkeit der Errichtung von (Familien-)Stiftungen, aber auch Fragen der Anfechtung von Testamenten sowie die generelle Begleitung während eines Verlassenschaftsverfahrens.
Wir beraten im Zuge von streitigen und einvernehmlichen Ehescheidungen und Auflösung von außerehelichen Partnerschaften. In diesem Zusammenhang werden von uns auch Bereiche des Unterhalts, der Obsorge und der Aufteilung des ehelichen Vermögens geregelt.
Wir beraten Sie umfassend über die rechtlichen Folgen des ehelichen wie auch außerehelichen Zusammenlebens sowie dessen Auflösung. Dazu gehören auch die Möglichkeit von Vorausverfügungen über eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse. Unsere Spezialisten gestalten für Sie ferner familienrechtliche Verträge, insbesondere Ehe- und Partnerschaftsverträge.
Die Regelung der Kontakte zwischen Kindern und dem nicht betreuenden Elternteil ist häufig sowohl für die Eltern aber auch für die Kinder ein zentraler Punkt. Auch für Stiefelternteile, Großeltern oder Pflegeeltern kann es in diesem Bereich Regelungsbedarf geben. Die Spezialisten von wkklaw beraten und unterstützen bei der Erarbeitung außergerichtlicher Regelungen ebenso wie in gerichtlichen Verfahren.
wkklaw berät Sie auch im Zusammenhang mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, die vor allem für medizinische Notfälle, ältere Personen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit empfehlenswert ist.
Ansprechpartner Erb- & Familienrecht: Bernhard Kispert, Harald Czermak