Bank- und Kapitalmarktrecht
Wir beraten nationale und internationale Banken in sämtlichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Wir vertreten insbesondere auch bei Streitigkeiten mit den Aufsichtsbehörden und an der Schnittstelle zum Strafrecht.
Weiters behandeln wir Fragen des Wertpapieraufsichtsrechts, des Börse(straf)rechts oder des Private Banking.
Außerdem erstatten wir auch regelmäßig Handlungsempfehlungen für Kreditinstitute im Zusammenhang mit Auslegungsfragen von aktueller höchstgerichtlicher Rechtsprechung, die bedeutsam für die zukünftige Ausrichtung sein können.
Ansprechpartner: Georg Eckert, Nikolaus Adensamer