Finanz- & Steuerstrafrecht
Das Unternehmen bzw den Unternehmer trifft – in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform – eine Fülle von spezifischen steuerlichen Pflichten. Das Erkennen und die zutreffende Anwendung sämtlicher Regelungen, die für die steuerliche Beurteilung eines konkreten Geschäftsvorgangs bedeutsam sind, können nicht zuletzt aufgrund der Unbeständigkeit der steuerlichen Normen und deren Interpretation durch Finanzbehörden und Finanzgerichte im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Darüber hinaus erfordert die zunehmende internationale Verflechtung von Geschäftstätigkeiten mitunter die Berücksichtigung steuerrechtlicher Vorgaben in anderen Ländern, was eine weitere Herausforderung für die steuerrechtliche Regelkonformität darstellt. Bei steuerlichen Fehlbewertungen kommen für Unternehmen, ihre Organe und verantwortlichen Mitarbeiter neben finanziellen Nachteilen insbesondere auch strafrechtliche Sanktionen in Betracht. Entsprechende Strafverfahren können in Abhängigkeit der jeweiligen Rechtsform auch gegen einen Verband geführt werden.
Wir beraten und vertreten Unternehmen bzw Unternehmer sowohl in österreichischen Finanzstrafverfahren als auch in deutschen Steuerstrafverfahren gegenüber Ermittlungsbehörden oder vor Gericht.
Darüber hinaus beraten die Juristen von wkk law Unternehmen bei der Vorbereitung und Einreichung von steuerlichen Korrekturerklärungen oder Selbstanzeigen. Ein Schwerpunkt bildet dabei insbesondere die grenzüberschreitende Selbstanzeigeberatung bei internationalen Sachverhalten mit Bezug zu Österreich und Deutschland.
Ansprechpartner: Felix Ruhmannseder, Norbert Wess