Vertragsärzte sind zur Behandlung aller Versicherten jener Kassen verpflichtet, mit denen ein Vertrag besteht. In berechtigten Fällen dürfen die Vertragsärzte die Behandlung jedoch ablehnen.
Mag. Lukas Bittighofer ist Rechtsanwalt bei wkk law und spezialisiert auf Arzthaftungsrecht, Medizin- und Ärzterecht sowie Schadenersatzrecht.