Das Coronavirus hat Österreich mit voller Wucht erreicht und zu zahlreichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens geführt. Obwohl die verordneten Beschränkungen den Arztbesuch weiterhin erlauben, empfiehlt das Gesundheitsministerium unter anderem, nicht dringliche Arzttermine aufzuschieben. In der Folge stellt sich die Frage, ob ein Vertragsarzt stets verpflichtet ist, den Patienten zu behandeln – oder die Behandlung des Patienten unter gewissen Umständen ablehnen darf. Lukas Bittighofer hat dazu einen Artikel im Standard veröffentlicht.