Das Oberlandesgericht Wien hat der Haftbeschwerde von unserem Kanzleipartner Norbert Wess und Philipp Wolm vom 17.03.2022 Folge gegeben, den angefochtenen Beschluss auf Fortsetzung der Untersuchungshaft aufgehoben und unter Abweisung des Fortsetzungsantrags der WKStA die unverzügliche Enthaftung von Frau MMag. Dr. Sophie Karmasin-Schaller angeordnet.